Habe ich eine Berufung zum Karmel?

 

1. Hinweise, die den Beginn eines Berufungsweges kennzeichnen:

  • Innere Unruhe: „Das kann in meinem Leben doch nicht alles sein!...“
  • Frage nach dem Sinn des Lebens
  • Frage nach Gott
  • Sehnsucht nach Stille
  • Sehnsucht nach Gebet
  • Sehnsucht nach geistlichem Gespräch

 

2. Konkret sollte die Interessentin:

  • seit mindestens drei Jahren eine getaufte und praktizierende Katholikin und in eine Pfarrgemeinde oder kirchliche Gruppe eingebunden sein;
  • sich zu Jesus und zu seiner Nachfolge in einem Leben nach dem Evangelium hingezogen fühlen;
  • ein Mensch des Gebetes sein und den tiefen Wunsch haben, ihre Gottesbeziehung im persönlichen und gemeinschaftlichen Gebet zu vertiefen;
  • den ernsthaften Wunsch haben, für sich zu klären, ob sie im Orden leben kann;
  • die Freiheit und die Voraussetzungen haben, um sich auf unseren Klärungsprozess einzulassen;
  • bereit sein, Zeit in den Prozess des Kennenlernens  zu investieren;
  • fähig sein, in der Selbsterkenntnis zu wachsen;
  • den ausdrücklichen Wunsch und die Fähigkeit haben, ihren Mitmenschen durch Gebet und Selbsthingabe zu dienen;
  • beziehungsfähig und ihren Mitmenschen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen sein;
  • den Wunsch haben, in Gemeinschaft zu leben;
  • ausreichende Verstandesgaben, Beziehungsfähigkeit, körperliche und seelische Gesundheit (emotionale Ausgeglichenheit) haben, um in einer geschlossenen Gemeinschaft leben, glücklich werden und sich einbringen zu können;
  • über Humor, gesunden Menschenverstand und ein gutes seelisches Gleichgewicht verfügen;
  • an keiner ernsthaften oder chronischen Krankheit leiden, die sie daran hindern würde, in vollem Umfang am Leben unserer Gemeinschaft teilzunehmen;
  • mindestens einen Sekundarschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben und belegen können, welche Erfahrungen sie nach ihrem Schulabschluss im Studium oder in der Berufsausbildung bzw. im Beruf gesammelt hat. Es ist wünschenswert, dass sie eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. die intellektuelle Begabung, den Wunsch und die Bereitschaft hat, ihre Ausbildung fortzusetzen; 
  • bereits Erfahrungen mit bezahlter Arbeit gesammelt haben und in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu verdienen;
  • im allgemeinen zwischen 25 und 45 Jahre alt sein;
  • über gute Deutschkenntnisse sowohl im Sprechen als auch im Lesen und Schreiben verfügen;
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder aber vor Eintritt in den Klärungsprozess eine gültige Aufenthaltsgenehmigung  haben;
  • durch keinerlei kanonische oder juristische Gründe am Eintritt in den Karmel gehindert sein.  

 

3. Kontaktaufnahme:

  • Suche nach geistlicher Begleitung
  • Kontakt aufnehmen zur Ordensgemeinschaft 

 

4. Kennenlernphase:

  • Regelmäßige Besuche im Kloster
  • Regelmäßiger Kontakt (Email / Telefonat ) mit einer Schwester
  • Aufenthalt und Mitleben im Kloster  (einige Zeit, ca 3 Wochen)
  • Kandidatur  (1 Jahr lang immer wieder Wochenenden und Ferienzeiten im Kloster verbringen)

 

4. Postulat (1Jahr)

 

5. Noviziat (2 Jahre)

 

6. zeitliche Profess (Bindung für 5 Jahre)

 

7. ewige Profess (Bindung auf Lebenszeit)